GDPdU - Aufbewahrungspflicht digitaler Unterlagen bei Bargeschäften


GDPdU für SAM4S-Kassen

Die Regelungen für die „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften" sind vom Bundesfinanzministerium verschärft worden. Mit der SAM4S "PlusBox-100" machen Sie Ihre Kasse fit für die neuen Vorschriften.

Das innovative Konzept der PlusBox-100 ermöglicht nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für die digitale Aufbewahrungspflicht, sondern erweitert darüber hinaus auch die Auswertungsmöglichkeiten und den Funktionsumfang des jeweiligen Kassensystems.

Die intelligente, kleine Box ist leicht anzuschließen und verfügt über ausreichend Speicherkapazität, um über Jahre hinweg die steuerrechtlich relevanten Kassendaten komfortabel und sicher zu speichern. Die im Funktionsumfang enthaltene Software erstellt praktisch mit einem Mausklick aus den gespeicherten Daten einen Datenträger, der problemlos in die, von den prüfenden Finanzbehören eingesetzte, IDEA Software eingelesen werden kann.

PlusBox-100
PlusBox-100

Leistungsrahmen

 

- Speicherung der Kassendaten im Zuge der Einzelaufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht

- Programmierung und Datensicherung über SD-Karte möglich

- GDPdU konforme Datenkonvertierung in das IDEA (Prüfsoftware) kompatible Format über die mitgelieferte Software

 




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Service
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