Impressum

Schröder

Kassen- & Waagensysteme
Inh. Frank Schröder

 

Lübecker Straße 11
18057 Rostock

 

Telefon: 0381 / 69 07 60
Telefax: 0381 / 69 30 70

 

E-Mail: info@kassenundwaagen.de
Internet: www.kassenundwaagen.de

 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 320 888 817


Haftungshinweis
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Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma

Schröder Kassen- & Waagensysteme, Inh. Frank Schröder

 

1. Geltungsbereich

 

Nachstehende Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich und für alle Beziehungen zwischen Fa. Schröder Kassen- & Waagensysteme und dem Kunden. Abweichende Bedingungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie gesondert und schriftlich vereinbart werden. Auch telefonische, telegrafische oder mündliche Abmachungen gelten nur, soweit sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der Übrigen nicht.

 

2. Angebot

 

Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Angaben über Eigenschaften und Qualität sowie über Leistungen, welche in Broschüren, auf Abbildungen und Auftragsbestätigungen enthalten sind, gelten nur als Anhaltswerte. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder - mangels besonderer Bestätigung - die Lieferung ausgeführt haben. Diesbezügliche Nebenabreden und Änderungen bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

 

3. Lieferungen

 

Lieferfristen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Sollte die Lieferung bis zum letzten Tage dieser Frist nicht erfolgen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn eine von ihm schriftlich unter Rücktrittsandrohung gesetzte Nachfrist von mindestens einem Monat fruchtlos verstrichen ist. Läßt sich eine Frist infolge höherer Gewalt bei uns oder unseren Zulieferern nicht einhalten, verlängert sie sich angemessen. Dauern die hindernden Umstände drei Monate nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist noch an, kann jede Seite vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen.

 

4. Zahlung

 

Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Ware sowie Erbringung von Dienstleistungen fällig und zahlbar. Die Fa. Schröder Kassen- & Waagensysteme kann die Auslieferung der bestellten Liefer- bzw. Reparaturgegenstände von der Zahlung des vollständigen Kauf- bzw. Reparaturpreises Zug um Zug am Lieferort sowie in ihren Geschäftsräumen abhängig machen. Unser Auslieferungspersonal ist zum Inkasso berechtigt. Zinsen von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz werden nach Zahlungsverzug berechnet, spätestens aber 30 Tage nach Rechnungsdatum, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen. Zahlungen an Beauftragte und Vertreter haben nur dann befreiende Wirkung, wenn diese schriftlich Inkassovollmacht besitzen. Wir sind berechtigt, falls begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden auftreten, ausreichende Sicherheiten oder gegebenenfalls sofortige Zahlung für alle Forderungen zu verlangen, auch wenn hierfür noch keine Rechnung erstellt ist oder bis zu einem späteren Zeitpunkt Stundung gewährt wurde. Bei offenen Forderungen erlischt der Anspruch auf Gewährleistung der Garantie sowie jeglicher Kundendiensteinsätze.

 

5. Eigentumsvorbehalt und Herausgabeverpflichtung

 

Bis zur völligen Befriedigung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behält sich die Fa. Schröder Kassen- & Waagensysteme das Eigentum an allen verkauften Waren vor. Wird diese gepfändet, hat der Kunde unverzüglich unter Beifügung des Pfändungsprotokolls Nachricht zu geben. Der Eigentumsvorbehalt hat solange Bestand, als aus den Lieferungen Fa. Schröder Kassen- & Waagensysteme noch Forderungen bestehen, auch soweit sich diese nicht auf den Vorhaltegegenstand beziehen. Ist der Kunde Wiederverkäufer, ist ihm der Weiterverkauf vor der restlosen Bezahlung in gewöhnlichem Geschäftsgang gestattet, jedoch nur mit der Maßgabe, dass der Folgeabnehmer auf den veränderten Eigentumsvorbehalt hingewiesen wird.

 

Der Kunde tritt mit dem Weiterverkauf seine Forderungen an den Dritten in der Höhe an uns ab, als dieser aus der weiterverkauften Ware Ansprüche an seinen Kunden hat.

 

6. Gewährleistung

 

Der Kunde ist verpflichtet, jede Lieferung sofort nach Erhalt zu untersuchen und Mängel innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche schriftlich anzuzeigen. Für die nicht erkennbaren Mängel wird Gewährleistung entsprechend und innerhalb der dafür gesetzlich vorgesehenen Mindestfristen übernommen. Sie beginnt mit dem Tag der Lieferung bzw. Übergabe. Auf Störungen, die durch unsachgemäße Handhabung und Verschmutzung zurückzuführen sind, gewähren wir keine Garantie. Die Garantie erstreckt sich nur auf Material- und Fabrikationsfehler. In der Garantiezeit auftretende Mängel sind innerhalb einer Woche nach Feststellung anzuzeigen. Der Kunde verliert das Recht auf Garantieleistungen in folgenden Fällen: Sofern er generell seine Verpflichtung gegenüber der Fa. Schröder  Kassen- & Waagensysteme nicht erfüllt, sofern die beanstandeten Mängel durch Eingriff des Kunden, seiner Angestellten oder Drittpersonen entstanden sind, sofern die Mängel auf normale Abnutzung, auf fehlerhafte Installation oder auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sofern durch Drittpersonen Reparaturen oder Änderungen vorgenommen wurden, ohne dass Fa. Schröder Kassen- & Waagensysteme zuvor davon verständigt wurde und ihre schriftliche Genehmigung erteilt hatte. Für Verschleißteile wird eine Gewährleistung ausgeschlossen.

 

7. Rücktritt

 

Wünscht der Kunde von der Lieferung vom Vertrag zurückzutreten und erklärt sich die Fa. Schröder Kassen- & Waagensysteme damit einverstanden, weil der Kunde seine Vertragsverpflichtungen nicht erfüllt, so ist dieser verpflichtet, 30 % der vom Rücktritt erfaßten Auftagssumme als Schadenersatz zu bezahlen. Die Geltendmachung eines größeren tatsächlich entstandenen Schadens bleibt vorbehalten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären und zu begründen.

 

8. Reparaturen

 

Zur Durchführung von Reparaturen außerhalb unserer Gewährleistungsverpflichtung sind wir berechtigt, ein entsprechendes schriftliches Angebot zu erstellen und gegenüber dem Kunden abzugeben, sofern der zu reparierende Mangel sich nicht offensichtlich als geringfügig darstellt. Die dafür entstehenden Kosten werden dem Kunden pauschal in Höhe von € 30,00 berechnet, sofern dieser aufgrund des für ihn uninteressanten Angebotes eine Reparatur daraufhin ablehnt. Holt der Kunde das Reparaturgut nach Fertigstellung bzw. anderweitige Erledigung des Reparaturauftrages nicht innerhalb von 10 Tagen in den Geschäftsräumen der Fa. Schröder Kassen- & Waagensysteme ab, so werden ihm zuzüglich des Reparaturpreises Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Sofern er jedoch trotz einmaliger schriftlicher Abmahnung per Einschreiben und Rückschein dieses nicht innerhalb von 30 Tagen abholt bzw. anderweitige kostenpflichtige Auslieferungsanweisung trifft, sind wir berechtigt, das Reparaturgut kostenpflichtig zu entsorgen. Selbiges gilt, sofern eine vorbezeichnete Abmahnung nachweislich an den Kunden unzustellbar war. Entsprechende Kosten für die Entsorgung werden dem Kunden neben den Verbindlichkeiten für die Reparatur in Rechnung gesetzt.

 

9. Service-Leistungen

 

Bei Service-Leistungen (Wartungs- und Reparaturarbeiten) außerhalb gesondert abgeschlossener Wartungsverträge leisten wir Gewähr für sorgfältige und sachgemäße Ausführung. Auftretende Störungen oder Mängel werden wir nach unserer Wahl durch unentgeltliche Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind in jedem Fall ausgeschlossen.

 

10. Leasing sowie weitere Fremdfinanzierungsmodelle

 

Sofern der Kunde beabsichtigt, den Kauf bestimmter Geräte sowie Software bei der Fa. Schröder Kassen- & Waagensysteme über eine Drittfinanzierung zu realisieren, berührt dies die Wirksamkeit des abgeschlossenen Liefer- bzw. und Leistungsvertrages in keiner Weise. Der Kunde ist für das Zustandekommen eines diesbezüglichen Finanzierungsvertrages allein verantwortlich und haftet unserem Unternehmen bei Nichtzustandekommen entsprechend den eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen vollumfänglich. Ansonsten gelten die Geschäftsbedingungen analog Punkt 7. „Rücktritt“.

 

11. Leihgeräte

 

Dem Kunden überlassene Leihgeräte sind nach vereinbarungsgemäßem Gebrauch in dem Zustand zurückzugeben, in welchem sie ausgehändigt wurden. Für den Verlust sowie die Beschädigung dieser Geräte haftet der Kunde in voller Höhe, und zwar durch Leistung von Schadenersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungsaufwandes bei Übergabe bzw. nachweislich entstandenem Reparaturaufwand. Weitergehende Schadenersatzansprüche in nachzuweisender Höhe bleiben ausdrücklich vorbehalten. Bei Übergabe der Leihgeräte quittiert der Kunde deren ordnungsgemäßen Zustand und volle Funktionstüchtigkeit. Deshalb hat er im Sinne der Beweislastumkehr glaubhaft zu machen, dass er eventuell auftretende Defekte bzw. Schäden weder verursacht noch zu verantworten hat. Analoges gilt für den Verlust der Geräte.

 

12. Allgemeines

 

Die Rechte des Kunden aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Mit Unterzeichnung seiner Bestellung, spätestens aber mit Entgegennahme der ersten Lieferung erkennt der Kunde die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner eigenen Einkaufsbedingungen.

 

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Vertraglicher Erfüllungsort ist für beide Seiten ausschließlich Rostock. Dies gilt für sämtliche Lieferungen und Zahlungen. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten, einschließlich Scheck- und Wechselklagen, ist Rostock. Dieser Vertrag unterliegt, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich dem materiellen Recht und dem Verfahrensrecht der Bundesrepublik Deutschland.

 

14. Schlussbestimmungen

 

Diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle Nachlieferungen, insbesondere Ersatz- und Teillieferungen sowie Reparaturen, auch wenn diese im Einzelfall nicht bestätigt werden.


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