Um den Konsum anzukurbeln, hatte die Bundesregierung beschlossen, die Mehrwertsteuer vorübergehend zu senken. Der normale Satz sank von 19 auf 16, der reduzierte von sieben auf fünf Prozent. Die Maßnahme begann am 1. Juli und war bis zum 31. Dezember 2020 begrenzt. Ab dem 1. Januar 2021 gelten wieder die normalen MwSt-Sätze. So gilt ab dem 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 für Speisen in der Gastronomie der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Getränke müssen weiterhin mit 19 % besteuert werden.
Ab dem 1.1.2020 gelten neue Vorschriften für „elektronische Aufzeichnungssysteme, die ‚Kassenfunktion’ haben”. Gemeint sind damit Kassensysteme und Registrierkassen aber auch entsprechende Module größerer Softwarepakete. Alle Informationen zum Download: